Wichtige Fragen rund ums Grundbuch
und die Bestellung:
FAQ zum Grundbuch
Fragen zu Ihrer Bestellung?
Was ist das Grundstücksverzeichnis?
Grundstücksverzeichnis
Was ist das Grundbuch:
Das Grundbuch ist eine elektronisch geführte Datenbank, die gemäß
dem GBG geführt werden muß. Das GB ist ein öffentliches Register, das heißt jeder darf in das Grundbuch Einsicht nehmen, wenn er zb. Kaufinteresse an einer Immobilie hat.
Kann ich historische Auszüge bestellen?
Sie möchten mehr über Ihr Gehöft oder Anwesen erfahren, wer waren die früheren Besitzer, welche Verpflichtungen mußten Sie eingehen,
welche Abgaben mußten Sie leisten, manchmal können Sie auch die Familiengeschichte/Hofchronik zurückverfolgen.
Ja, Sie können ein Angebot anfordern, darin erfahren Sie die Vorgangsweise und Kosten. Recherchen sind bis ca. ins 16.Jhdt. möglich.
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Das Grundbuchgesetz (GB
G):
39. Bundesgesetz vom 2. Feber 1955 über die Grundbücher (Allgemeines Grundbuchs gesetz 1955 - GBG. 1955).
Der Nationalrat hat beschlossen:
ERSTES HAUPTSTÜCK.
Von den Grundbüchern im allgemeinen. §1-7
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ZWEITES HAUPTSTÜCK.
Von den bücherlichen Eintragungen.
ERSTER ABSCHNITT.
Von den Eintragungen im allgemeinen.
1. Arten der Eintragung §8
2. Gegenstand der Einverleibung oder Vormerkung im Grundbuch §9
Besondere Bestimmungen in Ansehung
a) des Eigentumsrechtes §10-11
b) der Dienstbarkeiten und Reallasten §12 Grundbuch
c) des Pfandrechtes §13-18
d) der Bestandrechte: §19
3. Gegenstand der Anmerkung §20
4. Bücherlicher Vormann §21-25
5. Urkunden §26-27 Grundbuch
6. Wirkung der Eintragung §28
7. Rangordnung §29 Grundbuch
8. Vorrangseinräumung §30
ZWEITER ABSCHNITT.
Von der Einverleibung §31-34
DRITTER ABSCHNITT.
Von der Vormerkung.
a) Zulässigkeit §35-39 Grundbuch
b) Rechtfertigung §40-51 Grundbuchbuch
VIERTER ABSCHNITT.
Von der Anmerkung.
1. Anmerkung persönlicher Verhältnisse §52
2. Anmerkung der Rangordnung §53-57
3. Rangvorbehalt §58 Grundbuch
4. Bedingte Pfandrechtseintragung §59
5. Anmerkung der Aufkündigung und der Hypothekarklage §60
6. Löschungsklagen und Streitanmerkungen §61-71
7. Anmerkung der Erteilung des Zuschlages §72-73
FÜNFTER ABSCHNITT.
Von der Abschreibung von Bestandteilen eines Grundbuchskörpers §74
___________
DRITTES HAUPTSTÜCK.
Von dem Verfahren in Grundbuchssachen.
ERSTER ABSCHNITT.
Allgemeine Bestimmungen.
1. Zuständigkeit §75 Grundbuch
2. Grundsatz des Verfahrens §76
3. Berechtigung zum Ansuchen §77-80
4. Fristen §81-82 Grundbuch
ZWEITER ABSCHNITT.
Von den Gesuchen.
1. Form des Ansuchens §83 Grundbuch
2. Erfordernisse §84-85 Grundbuch
3. Kumulierung der Gesuche §86 Grundbuch
4. Beilagen
a) Originale §87-88 Grundbuch
b) Übersetzungen §89 Grundbuch
c) Abschriften §90-91
5. Ausfertigungen des Gesuches und Halbschriften §92
DRITTER ABSCHNITT.
Von der Erledigung der Gesuche.
1. Prüfung und Entscheidung §93-95
2. Besondere Bestimmungen in Ansehung
a) der Bewilligung §96-98
b) der Abweisung §99-101
VIERTER ABSCHNITT.
Von dem Vollzug der Eintragungen §102-104
FÜNFTER ABSCHNITT.
Von den Simultanhypotheken.
1. Bestimmung einer Haupteinlage §105
2. Anzeige und Eintragung der Simultanhypotheken §106-110
3. Eintragungen der Änderungen in der Haupteinlage §111-115
4. Rechtfertigungsklage §116
5. Grundbuchsauszüge §117 Grundbuch
SECHSTER ABSCHNITT.
Von der Zustellung §118-121
SIEBENTER ABSCHNITT.
Vom Rekurs.
1. Anbringung des Rekurses §122-126
2. Wirkung der Rekurserledigung §127-129
___________
VIERTES HAUPTSTÜCK.
Von der Bereinigung und Berichtigung des
Grundbuches.
ERSTER ABSCHNITT.
Bereinigung des Grundbuches von Amts wegen.
1. Unzulässige Eintragungen §130
2. Gegenstandslose Eintragungen §131-135
ZWEITER ABSCHNITT.
Berichtigung des Grundbuches auf Ansuchen §136
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FÜNFTES HAUPTSTÜCK.
Schlußbestimmungen §137-140
Landeshauptstädte:
Grundbuch Bregenz Grundbuch Eisenstadt Grundbuch Graz 1.Bezirk Innere Stadt Grundbuch Innsbruck Innere Stadt 1.Bezirk Grundbuch Klagenfurt 1.Bezirk Innere Stadt Grundbuch Linz Grundbuch Salzburg Altstadt Zentrum Grundbuch St. Pölten Grundbuch Villach Grundbuch Wien Innere Stadt
Bezirksgerichtsstadt:
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